Lexikon
Energiewirtschaft & SAP von A bis Z.
Kaum eine Branche arbeitet mit so vielen Abkürzungen wie die Energiewirtschaft. Hier stehen die wichtigsten Begriffe rund um SAP IS-U, S/4HANA Utilities und die regulierte Marktkommunikation – kurz, sachlich und mit Quellenangabe.
SAP-Komponenten
Die Systemlandschaft, auf der die Prozesse deutscher Versorger laufen.
- SAP IS-U— Industry Solution for Utilities
Die Branchenlösung von SAP für Versorgungsunternehmen. Sie läuft integriert in SAP ERP (ECC) und bildet die versorgungsspezifischen Prozesse ab, die ein Standard-ERP nicht kennt: Verbrauchsabrechnung, Geräteverwaltung, Marktkommunikation und Netznutzung.
Ratgeber: Was ist SAP IS-U?- S/4HANA Utilities
Der Nachfolger von SAP IS-U auf der In-Memory-Plattform SAP S/4HANA. Die fachlichen Kernprozesse bleiben erhalten, laufen aber mit Fiori-Oberflächen und Echtzeitdaten. Da die Wartung für SAP ERP ausläuft, ist die Migration für IS-U-Anwender eine Frage des Zeitpunkts.
Leistung: S/4HANA Utilities Migration- FI-CA— Vertragskontokorrent
Das Nebenbuch der Finanzbuchhaltung für Branchen mit sehr vielen Geschäftspartnern und hohen Transaktionsvolumen – etwa Versorger, Telekommunikation, Versicherungen und öffentliche Verwaltung. FI-CA wickelt Zahlungsverkehr, offene Posten, Mahnwesen und Inkasso ab und ist eng mit IS-U integriert.
Leistung: SAP FI-CA & Forderungsmanagement- Vertragskonto
Das zentrale Konto-Objekt im Vertragskontokorrent, auf dem offene Posten, Zahlungen und Mahndaten eines Kunden geführt werden. Jedes Vertragskonto ist genau einem Geschäftspartner zugeordnet; diese Zuordnung lässt sich nachträglich nicht auf einen anderen Geschäftspartner umhängen. Technisch liegen die partnerabhängigen Daten in der Tabelle FKKVKP, deren Schlüssel aus Mandant, Vertragskontonummer (VKONT) und Geschäftspartnernummer (GPART) besteht.
Mehr zum Vertragskontokorrent- Convergent Invoicing— SAP CI
Komponente für die konvergente Fakturierung: Abrechnungsdaten aus verschiedenen Quellen werden zu einer gemeinsamen Rechnung zusammengeführt. Relevant für Versorger, die neben der reinen Commodity-Lieferung weitere Leistungen abrechnen. CI gehört zur SAP-BRIM-Familie und setzt auf FI-CA auf.
Leistung: Convergent Invoicing- Convergent Charging— SAP CC
Bewertet und bepreist Nutzungsdaten und erzeugt daraus abrechenbare Posten. Die Abgrenzung zu Convergent Invoicing: CC bepreist, CI bündelt die Posten und erstellt daraus konsolidierte Rechnungen.
CI & CC im Vergleich- BRIM— Billing and Revenue Innovation Management
Die SAP-Lösungsfamilie für komplexe Abrechnungs- und Umsatzprozesse. Sie umfasst unter anderem Convergent Charging für die Bepreisung von Nutzungsdaten und Convergent Invoicing für die Rechnungsstellung – mit FI-CA als Nebenbuch.
Convergent Invoicing & BRIM- Billable Item
Der abrechenbare Einzelposten als Ausgangspunkt der Fakturierung in Convergent Invoicing. Billable Items werden im Billing zu Billing Documents zusammengeführt und im Invoicing zu Rechnungen weiterverarbeitet.
Leistung: Convergent Invoicing- MaCo Cloud— SAP Market Communication Cloud
Die SAP-Standardlösung für die Marktkommunikation, die an die Stelle der bisherigen IDEX-Komponente tritt. Sie bildet die regulatorisch geforderten Marktprozesse ab.
Leistung: Marktkommunikation & MaCo Cloud- BPEM— Business Process Exception Management
Das Klärfallmanagement in SAP IS-U und FI-CA: Prozessabweichungen – etwa fehlgeschlagene Abrechnungen oder nicht zuordenbare Marktnachrichten – werden als Klärfälle erfasst, kategorisiert und zur Bearbeitung zugewiesen.
Marktprozesse & Regulatorik
Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Spielregeln, nach denen die Marktteilnehmer im liberalisierten Energiemarkt miteinander kommunizieren.
- GPKE— Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
Festlegung der Bundesnetzagentur, die Geschäftsprozesse und Datenformate im Strommarkt verbindlich vereinheitlicht – vom Lieferantenwechsel über Stammdatenänderungen bis zur Netznutzungsabrechnung. Erstmals beschlossen am 11. Juli 2006 unter dem Aktenzeichen BK6-06-009; die aktuell geltende Fassung geht auf die Festlegung BK6-24-174 zurück und gilt seit dem 6. Juni 2025.
Ratgeber: Was ist die GPKE?- LFW24— 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Prozess des Lieferantenwechsels Strom innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein und ist an jedem Werktag möglich. Gesetzliche Grundlage ist § 20a EnWG; den Umsetzungstermin hat die Bundesnetzagentur festgelegt.
LFW24 im GPKE-Ratgeber- Marktkommunikation— MaKo
Der standardisierte elektronische Datenaustausch zwischen den Marktpartnern im deutschen Energiemarkt – Lieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Bilanzkreisverantwortlichen. Die Abläufe und Fristen geben die Festlegungen der Bundesnetzagentur vor, die Datenformate das Forum EDI@Energy.
Leistung: SAP Marktkommunikation- Netznutzungsmanagement
Die Abbildung, Verwaltung und Abrechnung netzbezogener Leistungen: Netzentgelte, Netznutzungsabrechnung, Bilanzierung und Mehr-/Mindermengenabrechnung. Betrifft vor allem Verteilnetzbetreiber.
Leistung: Netznutzung- GeLi Gas— Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas
Das Gas-Pendant zur GPKE: Sie beschreibt die zentralen Prozesse und den elektronischen Datenaustausch beim Lieferantenwechsel in der leitungsgebundenen Gasversorgung – Kündigung, Lieferbeginn und -ende, Grund- und Ersatzversorgung sowie Annexprozesse. Ursprungsfestlegung BK7-06-067 vom 20. August 2007 (Beschlusskammer 7). Die Nachfolgefassung GeLi Gas 2.0 (Verfahren BK7-19-001) gleicht die Abläufe an die Stromprozesse an; die Prozessänderungen greifen zum 1. April 2026.
Leistung: Marktkommunikation- MaBiS— Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom
Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Marktregeln der Bilanzkreisabrechnung Strom einschließlich der Datenformate – Stamm- und Bewegungsdatenprozesse rund um Summenzeitreihen und MaBiS-Zählpunkte. Ursprungsfestlegung BK6-07-002 vom 10. Juni 2009, aktuelle Fassung als Anlage zu BK6-24-174.
Leistung: Marktkommunikation- WiM— Wechselprozesse im Messwesen
Festlegung zu den Prozessen rund um den Messstellenbetrieb: Beginn und Ende des Messstellenbetriebs, Wechsel des Messstellenbetreibers, Gerätewechsel und Messwertübermittlung. Ursprungsfestlegung BK6-09-034 / BK7-09-001 vom 9. September 2010; die aktuelle Fassung (Anlage zu BK6-24-174) ist zweigeteilt in Basis-Prozesse und Übermittlung von Werten.
Leistung: Messwesen- Redispatch 2.0
Eingriffe in die Einspeiseleistung von Anlagen zur Vermeidung von Netzengpässen: Anlagen vor dem Engpass werden gedrosselt, Anlagen dahinter erhöhen ihre Leistung. Die Neufassung der §§ 13, 13a, 14 EnWG durch die NABEG-Novelle vom 13. Mai 2019 ist seit dem 1. Oktober 2021 anzuwenden und führt konventionelles Redispatch und das frühere Einspeisemanagement für EE- und KWK-Anlagen in einem Regime zusammen – einbezogen sind Anlagen ab 100 kW sowie alle fernsteuerbaren Anlagen.
- § 14a EnWG— Netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
Netzbetreiber dürfen bei drohender Netzüberlastung die Leistungsaufnahme steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung vorübergehend reduzieren; im Gegenzug erhält der Anschlussnutzer ein reduziertes Netzentgelt. Das Gesetz nennt Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, Anlagen zur Kälteerzeugung oder Stromspeicherung sowie Nachtspeicherheizungen. Die heutige Ausgestaltung beruht auf der BNetzA-Festlegung BK6-22-300 vom 27. November 2023 und gilt seit 1. Januar 2024 für neue Anlagen über 4,2 kW; für Bestandsanlagen gelten Übergangsregeln längstens bis 31. Dezember 2028.
- § 41a EnWG— Dynamische und zeitvariable Stromtarife
Verpflichtet Stromlieferanten, Tarife mit Anreiz zur Verbrauchssteuerung anzubieten. Lieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern mussten bereits zuvor dynamische Tarife für Kunden mit intelligentem Messsystem anbieten – seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Pflicht für alle Stromlieferanten. Lieferanten mit mehr als 200.000 Letztverbrauchern müssen zusätzlich einen Festpreisvertrag mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit anbieten.
Leistung: Tarifierung- Grundversorgung
Nach § 36 EnWG müssen Energieversorger für ihr Netzgebiet Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck veröffentlichen und zu diesen jeden Haushaltskunden versorgen. Grundversorger ist, wer die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert. Es handelt sich um ein reguläres, unbefristetes Vertragsverhältnis.
- Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG gilt Energie als vom Grundversorger geliefert, wenn ein Letztverbraucher in Niederspannung oder Niederdruck Energie bezieht, ohne dass sich der Bezug einem Liefervertrag zuordnen lässt – etwa bei Lieferanteninsolvenz oder Einzug ohne Anmeldung. Anders als die Grundversorgung ist sie ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf maximal drei Monate begrenzt, zu gesondert veröffentlichten Preisen und nicht auf Haushaltskunden beschränkt.
Marktrollen & Objekte
Wer im Energiemarkt welche Rolle übernimmt – und die Objekte, auf die sich Verträge, Messungen und Abrechnungen beziehen.
- Marktlokation— MaLo
Der Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird und der über mindestens eine Leitung mit einem Netz verbunden ist. Sie ist der kaufmännisch-bilanzielle Anknüpfungspunkt: Grundlage des Liefervertrags, Gegenstand der Netznutzungsabrechnung und einem Bilanzkreis zugeordnet. Identifiziert über die elfstellige MaLo-ID, die der Netzbetreiber vergibt und die seit 1. Februar 2018 im Einsatz ist.
- Messlokation— MeLo
Der Ort, an dem Energie gemessen wird, samt aller technischen Einrichtungen zur Ermittlung und Übermittlung der Messwerte – also der physikalisch-technische Messpunkt, betrieben vom Messstellenbetreiber. Identifiziert über die Zählpunktbezeichnung nach VDE-AR-N 4400. Marktlokation und Messlokation stehen meist 1:1 zueinander, können aber auch mehrfach verknüpft sein; die Klammer darüber ist das Lokationsbündel.
- MSB— Messstellenbetreiber
Verantwortlich für Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle, die eichrechtskonforme Messung, die Messwertaufbereitung und die fristgerechte Datenübertragung (§ 3 Abs. 2 MsbG). Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) betreibt alle Messstellen eines Netzgebiets, solange kein Dritter den Messstellenbetrieb übernimmt. Wählt der Anschlussnutzer oder -nehmer nach §§ 5, 6 MsbG einen anderen Anbieter, spricht die Marktkommunikation vom wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) – das MsbG selbst nennt ihn schlicht „einen Dritten“.
Leistung: Messwesen- VNB— Verteilnetzbetreiber
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nach § 3 Nr. 9 EnWG: verantwortlich für Betrieb, Wartung und Ausbau des Verteilernetzes in einem bestimmten Gebiet. „Verteilung“ meint den Transport über Hoch-, Mittel- oder Niederspannung.
Leistung: Netznutzung- ÜNB— Übertragungsnetzbetreiber
Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 3 Nr. 16 EnWG: zuständig für den Transport über das Höchst- und Hochspannungsverbundnetz einschließlich grenzüberschreitender Verbindungsleitungen. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung sind in § 3 Nr. 17 EnWG namentlich genannt: 50Hertz, Amprion, TenneT TSO und TransnetBW.
- Bilanzkreis
Nach § 3 Nr. 21 EnWG die Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen innerhalb einer Regelzone. Ziel ist, Abweichungen zwischen Einspeisung und Entnahme durch Durchmischung zu minimieren und Handelstransaktionen abzuwickeln.
- Bilanzkreisverantwortlicher— BKV
Verantwortlich für eine ausgeglichene Bilanz zwischen Einspeisung und Entnahme eines Bilanzkreises in jeder Viertelstunde und Schnittstelle zwischen Netznutzern und Übertragungsnetzbetreiber. Hinweis zur Rechtslage: Die Definition stand in § 4 Abs. 2 StromNZV – diese Verordnung wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aufgehoben, ihre Inhalte werden in Festlegungen der Bundesnetzagentur überführt.
- Netzentgelt
Das Entgelt, das Netznutzer für den Transport von Strom oder Gas an den Netzbetreiber zahlen; es finanziert Betrieb, Wartung und Ausbau der Netze und wird in der Praxis über den Lieferanten abgerechnet. Grundlage sind §§ 20, 21 EnWG: Bedingungen und Entgelte müssen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sein und sich an den Kosten einer effizienten Betriebsführung orientieren. Operativ setzt die Bundesnetzagentur je Netzbetreiber eine Erlösobergrenze fest.
Leistung: Netznutzung
Messtechnik
Die Geräte am Zählpunkt – und was sie rechtlich voneinander unterscheidet.
- mME— moderne Messeinrichtung
Nach § 2 Nr. 15 MsbG eine Messeinrichtung, die mindestens Stromverbrauch und Nutzungszeit abbildet und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Entscheidend: Die mME ist der digitale Zähler ohne eigene Kommunikationsanbindung – sie ist lediglich einbindbar.
Leistung: Messwesen- iMSys— intelligentes Messsystem
Nach § 2 Nr. 7 MsbG eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung, die Stromverbrauch, -erzeugung und Nutzungszeit abbildet und den besonderen Sicherheitsanforderungen der §§ 21, 22 MsbG genügt. Kurz: moderne Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway ergibt das intelligente Messsystem.
Leistung: Messwesen- SMGW— Smart-Meter-Gateway
Die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems (§ 2 Nr. 19 MsbG). Sie bindet die Messeinrichtung sicher in ein Kommunikationsnetz ein und wird vom Smart-Meter-Gateway-Administrator verwaltet. Auch die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG läuft grundsätzlich über das SMGW.
Datenformate
Die Nachrichtentypen, mit denen Marktpartner in Deutschland Daten austauschen – spezifiziert im Forum EDI@Energy und von der Bundesnetzagentur verbindlich vorgegeben.
- EDIFACT— UN/EDIFACT
United Nations rules for Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport: international vereinbarte Syntaxregeln und Nachrichtentypen für den elektronischen Datenaustausch, normiert als ISO 9735. In der deutschen Marktkommunikation wird nicht der volle Standard genutzt, sondern das EDI@Energy-Subset – je Nachrichtentyp mit einer Nachrichtenbeschreibung (MIG) und einem Anwendungshandbuch (AHB). Der Transport erfolgt heute über AS4, signiert und verschlüsselt.
- UTILMD
Der Nachrichtentyp für Stammdaten. Er übermittelt die notwendigen Stammdaten zwischen den Marktpartnern in den Prozessen GPKE, GeLi Gas, WiM und MaBiS – etwa An- und Abmeldung zur Netznutzung, Lieferantenwechsel, Stammdatenänderung und Wechsel des Messstellenbetreibers.
Ratgeber: GPKE & Marktkommunikation- MSCONS
Der Nachrichtentyp für Messwerte: Lastgänge, Zählerstände, Energiemengen und Leistungsmaxima in Strom und Gas. Lastgänge und Zählerstände sind dabei in getrennten Übertragungsdateien zu versenden.
- INVOIC
Der Nachrichtentyp für Rechnungen in der Marktkommunikation: Netz-, Energie- und Dienstleistungsabrechnung, darunter Abschlags-, Netznutzungs- und Messstellenbetriebsrechnungen sowie Storno- und Mehr-/Mindermengenrechnungen.
- REMADV
Das Zahlungsavis – die Antwort auf eine INVOIC. Mit ihr werden offene Forderungen zur automatischen Zahlungsabwicklung bestätigt oder abgelehnt.
Leistung: FI-CA & Forderungsmanagement- APERAK— Anwendungsfehler- und Anerkennungsmeldung
Die Rückmeldung bei einem Verarbeitbarkeitsfehler, also einem fachlichen Fehler in einer Geschäftsnachricht. Sie wird ausschließlich im Fehlerfall gesendet; abgelehnt wird nur der betroffene Geschäftsvorfall, die übrigen werden weiterverarbeitet.
- CONTRL— Syntax- und Übertragungskontrollnachricht
Das Gegenstück zur APERAK: Sie quittiert den Empfang einer Übertragungsdatei oder meldet einen Syntaxfehler. Die GPKE verlangt vom Empfänger neben der AS4-Zustellquittung eine CONTRL und – bei einem Verarbeitbarkeitsfehler – zusätzlich eine APERAK.
Quellen
Die Definitionen stützen sich auf die offiziellen Festlegungen und Dokumentationen:
- Bundesnetzagentur – GPKE (Beschlusskammer 6)
- Bundesnetzagentur – Lieferantenwechsel (24-Stunden-Frist seit 06.06.2025)
- EDI@Energy – Datenformate der deutschen Marktkommunikation
- EnWG – Energiewirtschaftsgesetz (Gesetze im Internet)
- MsbG – Messstellenbetriebsgesetz (Gesetze im Internet)
- BDEW – Marktlokation und Messlokation (Foliensatz, Version 1.4)
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