Ratgeber · Marktkommunikation
Was ist die GPKE? Einfach erklärt.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur, die den Lieferantenwechsel und die Marktkommunikation im deutschen Strommarkt regelt – und seit Juni 2025 den Wechsel in 24 Stunden vorschreibt.
GPKE in einem Satz
Die GPKE („Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität") ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die die Geschäftsprozesse und Datenformate zwischen den Marktteilnehmern im deutschen Strommarkt verbindlich vereinheitlicht – vom Lieferantenwechsel über die Stammdatenänderung bis zur Netznutzungsabrechnung.
Beschlossen wurde die GPKE erstmals am 11. Juli 2006 von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen BK6-06-009). Seitdem wurde sie mehrfach fortgeschrieben. Die aktuell geltende Fassung geht auf die Festlegung BK6-24-174 (Beschluss vom 24. Oktober 2024) zurück und gilt seit dem 6. Juni 2025.
Wichtig zur Einordnung: Die GPKE gilt für Strom. Das Pendant für den Gasmarkt ist die GeLi Gas („Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas").
Warum gibt es die GPKE?
Im liberalisierten Strommarkt kommunizieren viele Marktteilnehmer miteinander – vor allem Lieferanten und Netzbetreiber. Damit ein Lieferantenwechsel oder eine Messwertübermittlung zwischen beliebigen Partnern funktioniert, müssen Abläufe, Fristen und Datenformate für alle gleich sein. Genau das legt die GPKE fest: Sie definiert die Prozesse samt einzuhaltender Fristen; die zugehörigen Datenformate werden im Forum EDI@Energy veröffentlicht und per Beschluss verbindlich vorgegeben – auf EDIFACT basierende Nachrichtenformate wie UTILMD (Stammdaten) und MSCONS (Messwerte).

Diese Prozesse regelt die GPKE
Kündigung
Der neue Lieferant kündigt im Auftrag des Kunden beim bisherigen Lieferanten.
Lieferbeginn
An- bzw. Zuordnung der Marktlokation zum neuen Lieferanten beim Netzbetreiber.
Lieferende
Abmeldung der Belieferung, etwa bei Auszug oder Lieferantenwechsel.
Ersatzversorgung
Zuordnung zum Grund-/Ersatzversorger, wenn keine Lieferantenzuordnung besteht.
Messwert- & Zählerstandübermittlung
Austausch von Zählerständen und Messwerten zwischen den Marktrollen.
Netznutzungsabrechnung
Abrechnung der Netzentgelte zwischen Netzbetreiber und Lieferant.
Stammdatenänderung
Synchronisation von Stammdaten zwischen den Marktpartnern.
Geschäftsdatenanfrage & Bestandsliste
Anfrage von Geschäftsdaten sowie Abgleich der zugeordneten Marktlokationen.
Strukturell besteht das aktuelle GPKE-Regelwerk aus vier Teilen: der einführenden Prozessbeschreibung (Teil 1), den Zuordnungsprozessen (Teil 2), Konfigurationen und Steuerbefehlen (Teil 3) sowie den Stammdatenprozessen (Teil 4).
LFW24: Lieferantenwechsel in 24 Stunden
Die größte Änderung der letzten Jahre ist der beschleunigte Lieferantenwechsel (LFW24): Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Prozess des Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und zwar an jedem Werktag. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 20a EnWG; den Umsetzungstermin und die Prozessanpassungen hat die Bundesnetzagentur festgelegt.

Für Versorger bedeutete das eine der größten Umstellungen der Marktkommunikation seit Jahren: Prozesse, die zuvor in Tagen gemessen wurden, laufen jetzt in Stunden – mit entsprechenden Anforderungen an Automatisierung und Systemstabilität.
Was bedeutet die GPKE für SAP IS-U?
In der Praxis werden die GPKE-Prozesse bei den meisten deutschen Versorgern in SAP IS-U bzw. S/4HANA Utilities abgebildet: Die Marktkommunikations-Komponenten des Systems verarbeiten die elektronischen Marktnachrichten, stoßen die Wechsel- und Stammdatenprozesse an und überwachen die Fristen. Jede Änderung der Festlegung – zuletzt der LFW24 – muss dort format- und fristgerecht umgesetzt werden.
Genau das ist eines unserer Kernthemen: Auf unserer Leistungsseite SAP Marktkommunikation (MaKo) zeigen wir, wie wir Versorger bei GPKE, GeLi Gas, MaBiS und dem Betrieb der Marktkommunikation unterstützen. Einen Überblick über alle Module gibt unsere Seite SAP IS-U Beratung.
Fazit
Die GPKE ist das Prozess-Grundgesetz des deutschen Strommarkts: von der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegt, seit 2006 kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuletzt deutlich beschleunigt. Wer Marktkommunikation betreibt, kommt an ihr nicht vorbei – und wer sie im System sauber umgesetzt hat, hat einen der kritischsten Prozesse der Energiewirtschaft im Griff.
Quellen
- Bundesnetzagentur: GPKE – Festlegungen und konsolidierte Lesefassungen (Beschlusskammer 6)
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel – seit 06.06.2025 technisch in 24 Stunden
- Wikipedia: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (BK6-06-009, Prozessübersicht)
- EDI@Energy: Datenformate der deutschen Marktkommunikation
FAQ
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